Fahrschule Kat. B

Ich biete die Ausbildung auf geschalteten Fahrzeugen sowie auf Automaten an.

Fahren ab 17 Jahren (ab 01.01.2021)

Der Lernfahrausweis kann, sofern die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, künftig bereits im Alter von 17 Jahren ausgestellt werden. Wird der Ausweis vor dem 20. Altersjahr erworben, muss neu eine Lernphase von zwölf Monaten durchlaufen werden. Für diejenigen, die den Lernfahrausweis erst nach dem 20. Altersjahr erwerben, ändert sich nichts.

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