AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese AGB treten bei jeder Anmeldung (mündlich, telefonisch oder Online) in Kraft. Bei Fragen wenden Sie sich an die Fahrschule Moserdrive.

Gewährleistung         

Der ausbildende Fahrlehrer ist staatlich geprüft und im Besitz des Fahrlehrerausweises zur Erteilung von gewerbsmässigem Fahrunterricht und Verkehrskundeunterricht (VKU) wird die Ausbildung nach den neusten methodisch-didaktischen Kenntnissen durchführen.

Lektionsdauer

Eine Lektion dauert 50 Minuten. Eine Doppellektion dauert 100 Minuten. In dieser Zeit sind allfällige Instruktionen, Erläuterungen und Schlussbesprechung inbegriffen. Ein gültiger Lernfahrausweis ist während jeder Fahrstunde mitzuführen. Andernfalls muss der Ausweis zu Hause abgeholt werden. Die dabei benötigte Zeit geht zu Lasten des Fahrschülers.

Abmeldungen, Verspätungen und Absenzen

Vereinbarte Lektionen müssen mindestens 24 Stunden im Voraus mündlich oder telefonisch abgemeldet werden. E-Mails oder Mitteilungen über Drittpersonen können nicht akzeptiert werden. Bei nicht fristgerechter Abmeldung wird die reservierte Zeit in Rechnung gestellt.

Bei Verspätungen ist die Fahrschule Moserdrive umgehend telefonisch zu benachrichtigen. Die verlorene Zeit geht grundsätzlich zu Lasten des Fahrschülers. Wurde der Fahrlehrer über die Verspätung nicht informiert, ist er nach einer Wartezeit von max. 10 Minuten nicht verpflichtet länger zu warten. In diesem Fall wird die Lektion ebenfalls zum vollen Preis verrechnet.

Bei Nichterscheinen zum vereinbarten Termin wird die vereinbarte Zeit vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Kleidung, Schuhe

Der Fahrschüler ist verpflichtet an den Lektionen geeignete Kleidung und Schuhe zu tragen (keine Flip-Flop, Absatzschuhe, Bergschuhe, schmutzige Arbeitskleidung) Bei ungeeigneter Kleidung / Schuhwerk liegt es im Ermessen der Fahrschule, die Lektion abzubrechen/abzusagen. Es besteht kein Anspruch auf Nachholung/Rückerstattung der Lektion 

Bussen

Bussen, die eindeutig durch das Verschulden des Fahrschülers verursacht werden, gehen vollumfänglich zu Lasten des Fahrschülers.

Alkohol, Medikamente und Drogen

Der Fahrschüler verpflichtet sich, die gesetzlichen Bestimmungen zum Führen eines Fahrzeuges einzuhalten. Bei Verdacht auf Alkohol und/oder Drogenmissbrauch und/oder Medikamenteneinfluss behält sich die Fahrschule Moserdrive vor, die Fahrstunde zu verweigern oder abzubrechen. Diese wird vollumfänglich in Rechnung gestellt.

Fahrzeug

Die Lektionen für den praktischen Fahrunterricht werden mit einem dafür ausgerüsteten Fahrschulfahrzeug (Doppelpedale und Fahrlehrerspiegel) erteilt. Ausnahmsweise kann es zum Einsatz eines herkömmlichen Fahrzeugs kommen (Service, Panne etc.). Die gebotene Leistung und der Lektionstarif vermindern sich deswegen nicht.

Fahrschüler-Versicherung inkl. Administrativpauschale

Der Fahrschüler ist während des praktischen und theoretischen Unterrichts sowie der praktischen Führerprüfung durch die Fahrschule Moserdrive bei der Zürich Versicherung versichert. Ein einmaliger Unkostenbeitrag von Fr. 120.- wird bei der Schlussrechnung erhoben. Die Versicherung behält sich jede Gewährleistung vor, wenn der Fahrschüler unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss steht oder übermüdet ist.

Zahlungsbedingungen

Soweit nichts anderes vereinbart, sind die Fahrlektionen in bar jeweils zu Beginn der Fahrstunde, spätestens jedoch Ende Monat per Rechnung, zu begleichen. Wird das fällige Entgelt nicht bezahlt, so kann die Fahrschule eine Fortsetzung der Ausbildung wie auch die Anmeldung zur Führerprüfung bis zum Ausgleich verweigern. Am Prüfungstag ist die gesamte Restschuld fällig, ansonsten ist der Fahrlehrer berechtigt, die Begleitung an die Prüfungsfahrt zu verweigern.

Bei Bezahlung mit Rechnung beträgt die Zahlungsfrist 10 Tage. Wird die Rechnung nicht fristgerecht bezahlt, werden pro Mahnung CHF 20.— für den administrativen Aufwand berechnet. Die Fahrschule ist berechtigt, nach Ablauf der Zahlungsfrist Verzugszinsen (5 % p.a.) zu verrechnen. Inkassokosten für die Eintreibung von Forderungen durch unser Inkassobüro bzw. auf dem Rechtsweg werden dem Schuldner weiterverrechnet.  

Verkehrsunterricht

Voraussetzung: Ein gültiger Lernfahrausweis ist Voraussetzung für den VKU Kurs. Dieser muss am ersten Kurstag vorgelegt werden. Teilnehmer, die über keinen gültigen Lernfahrausweis verfügen, müssen wir kostenpflichtig zurückweisen.

Anmeldung: Die Anmeldung muss per Internet oder WhatsApp erfolgen. Du erhältst eine Bestätigung per E-Mail und WhatsApp. Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Nichterscheinen werden die vollen Kurskosten verrechnet.

Kurssprache: Deutsch. Kurskosten: Fr.220.- (inkl. gesetzlich vorgeschriebenem Lehrmittel) wird am ersten Kursabend in bar eingezogen.

Kursbeginn/Kursende: Die Kurse beginnen und enden pünktlich.

Abmeldungen: Die Anmeldung ist verbindlich. Bei Verhinderung kannst du dich fünf Arbeitstage (Samstag, Sonntag, Feiertage sind keine Arbeitstage) ohne Kostenfolge abmelden oder umbuchen. Bei Nichteinhalten dieser Frist oder unentschuldigtem Fernbleiben werden die vollen Kurskosten verrechnet.

Ersatzperson: Kann ein verhinderter Teilnehmer eine Ersatzperson für den gleichen Kurs organisieren, werden ihm keine Kurskosten verrechnet.

Krankheit: Bei krankheitsbedingtem Fernbleiben stornieren wir die Anmeldung, wenn innert 7 Tagen ein schriftliches Arztzeugnis vorliegt. In diesem Fall verrechnen wir eine Umtriebs Entschädigung von CHF 50.–.

Kursabsage: Bei weniger als fünf Teilnehmern behält sich die Fahrschule MoserDrive das Recht vor, Kurse bis drei Tage vor Kursbeginn zu annullieren und die Teilnehmer nach Absprache auf andere Kurse umzubuchen.

Allgemeine Bedingungen

Der Vertrag tritt bei Anmeldung (mündlich, telefonisch oder online) in Kraft und endet automatisch nach bestandener praktischer Prüfung. Die Fahrschule verpflichtet sich, dem Fahrschüler unter den genannten Bedingungen eine einwandfreie und ordnungsgemäße Ausbildung zu bieten, welche den Anforderungen des Schweizerischen Strassenverkehrsgesetzes für die Zulassung von Personen zum Strassenverkehr entspricht.

Gerichtsstand

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Firmensitz Fahrschule MoserDrive

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